Der Gesetzgeber regelt die Besuche des Schornsteinfegers. Dieser säubert und prüft ihren Kamin.
Der Schornsteinfeger hat das Recht, Grundstück und Haus zu betreten und über den Betrieb Ihrer Feuerstätte zu entscheiden. Ihm ist Zugang zu allen relevanten Stellen (Dach, Kaminöffnungen, Ofen) zu ermöglichen. Nach einem Neuanschluss erfolgt vor der 1. Inbetriebnahme die Abnahme durch den Schornsteinfeger.