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Dorn
Biomasse

Rußpartikelfilter für Kaminöfen in der Diskussion

Für die einen ist die Diskussion um Filter für Kaminöfen die "Größte Falschmeldung des Jahres", andere setzen sich ernsthaft damit auseinander. Beim Verbrennen von frischem und nur vorgelagertem Holz entstehen Schadstoffe, die nicht hinnehmbar sind.

Anhörungsverfahren zur Novellierung der Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV)

Wir zitieren die Pressestelle des Ministeriums im Wortlaut:

"Die CO2-neutrale Energienutzung stellt einem wesentlichen Beitrag unserer nachhaltigen Klima- und Energiepolitik dar. Insofern verdient die verstärkte Nutzung von fester Biomasse eine grundsätzlich positive Bewertung. Der Einsatz von Holz in Anlagen im Anwendungsbereich der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV - kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Allerdings kann die Verfeuerung von Biomasse durch die Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe zu gesundheitsgefährdenden Emissionen wie Feinstaub führen. Die derzeit geltenden Regelungen in der 1. BImSchV stellen den Stand der Technik aus dem Jahr 1988 dar. Um den weiteren Anstieg der Schadstoffbelastung entgegen zu wirken und die vorhandene hohe Belastung zu reduzieren, müssen die Emissionen aus den Feuerungsanlagen im Geltungsbereich der 1. BImSchV langfristig und nachhaltig gesenkt werden.

Hierzu soll die 1. BImSchV novelliert werden. Mit Versendung des Referentenentwurfes einschließlich Begründung wurde Ende Juni 2007 die Anhörung der beteiligten Kreise eingeleitet. Hauptziel der Novelle ist eine deutliche Reduzierung der Feinstaubemissionen mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen sowie die Einbeziehung der bestehenden Anlagen in das Gesamtkonzept. Neue Feuerungsanlagen sollen anspruchsvolle Staubgrenzwerte einhalten. Bestehende Anlagen müssen ebenfalls bestimmte Staubgrenzwerte einhalten oder mit einem Filter nachgerüstet werden bzw. unterliegen einem lang angelegtem Austauschprogramm. Auf diese Weise werden die Feinstaubemissionen vermindert, da der Gesamtstaub zu 97 % aus Feinstaubpartikeln besteht. Zudem werden durch diese Maßnahmen auch die Geruchsbelästigungen verringert.

Viele Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen sind von der Novelle betroffen.Mit der bevorstehenden Novelle der 1. BImSchV werden viele Kleinfeuerungsanlagen zusätzlich unter die Regelung fallen. Insbesondere bei der Neuanschaffung oder auch bei bestehenden Kamin- und Kachelöfen werden veränderte Anforderungen zu beachten sein.

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